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News

Freitag, 7. April 2017

Neufassung des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab 1.April 2017 gilt die Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Das Gesetz regelt, dass die Überlassungshöchstdauer von Leiharbeitnehmern 18 aufeinanderfolgende Monate nicht überschreiten darf. Sofern keine Unterbrechung von mindestens drei Monaten vorliegt, werden vorherige Überlassungszeiten mit angerechnet. Des Weiteren haben Leiharbeiter nach neun Monaten Anspruch auf die gleiche Entlohnung wie die Stammbelegschaft. Zudem sieht die Neuregelung ein Verbot des Einsatzes von Leiharbeitern als Streikbrecher vor.

Eine Übersicht mit den wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie hier als PDF.